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Sondergutachten

Geschützte Pflanzen : Centaurum erythraea ( Echtes Tausendgüldenkraut)

Echtes Tausendgüldenkraut

Im Rahmen der Erarbeitung von landschaftspflegerischen Begleitplänen werden vom Auftraggeber zunehmend Sondergutachten gefordert, die zum einen der fundierteren Bestandsaufnahme dienen bzw. auf die Ableitung spezieller landschaftspflegerischer Maßnahmen abzielen.

Als Beispiel für die Erstellung eines Sondergutachtens wird das floristische Gutachten S 45 Verlegung östlich Brandis (Auftraggeber Straßenbauamt Döbeln-Torgau) benannt.

An 22 repräsentativen Probeflächen wurden Vegetationsaufnahmen nach Braun-Blanquet durchgeführt. Nach Aufstellung der Gesamtartenliste wurden wertgebende und gefährdete Arten sowie nach § 26 Sächs- NatSchG geschätzte Biotope benannt und karthografisch dargestellt. Zudem erfolgte eine Abschätzung der Auswirkungen der geplanten Straßenbaumaßnahme auf das Artengefüge im Gebiet und Aussagen zu Minderungs-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Zusätzlich wurde vom Straßenbauamt ein Tierökologischer Fachbeitrag in Auftrag gegeben, der folgende Artengruppen umfasst: Vögel, Fledermäuse, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken, Amphibien und Reptilien. Dieser Fachbeitrag entstand in Zusammenarbeit mit dem Freien Biologen Peter Endl. Für weitere Gutachten stehen uns eine Reihe erprobter Biologen zur Seite.

Auszug aus dem Pflanzenökologischen Gutachten / Karte: realnutzung und biotypen Auszug aus der Karte: vegetationskartierung schützenswerte bereiche Auszug aus der Karte: floristische bewertung des untersuchungsraumes

Auszug aus dem Pflanzenökologischen Gutachten/
Karte: Realnutzung und Biotoptypen

Auszug aus der Karte: "Vegetationskartierung /
schützenswerte Bereiche"

Auszug aus der Karte: "Floristische Bewertung
des Untersuchungsraumes"

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