An der Apfelwiese
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Als Beispiel für die Erstellung eines Grünordnungsplanes wird der GOP Wohnpark „An der Apfelwiese“ (Auftraggeber Stadt Frohburg) benannt.
Im GOP werden Maßnahmen definiert, um die mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes verbundenen Eingriffe auszugleichen, die im Sinne von § 14 Bundesnaturschutzgesetz erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes verursachen. Dabei sind gemäß § 1a BauGB einerseits Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung möglicher Auswirkungen zu benennen und zu bewerten, andererseits für nicht vermeidbare Eingriffe die notwendigen Kompensationsmaßnahmen zu Ausgleich und zu Ersatz festzulegen.
Meist ist parallel zum GOP ein Umweltbericht gemäß § 2 des BauGB notwendig. Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die von dem Vorhaben verursachten Umweltauswirkungen und ist Grundlage für die notwendige Umweltprüfung. Sowohl GOP als auch Umweltbericht gehören zum Leistungsspektrum unseres Büros.
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